Mit Spruchpunkt I. des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 20. Februar 2002 wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Klasse B entzogen und ausgesprochen, dass der (dem Beschwerdeführer nach der Aktenlage am 25. Jänner 2002 vorläufig abgenommene) Führerschein bis einschließlich 21. Februar 2002 nicht wieder ausgefolgt werden dürfe. Mit Spruchpunkt II. des genannten Bescheides wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, vor Wieder... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 25. November 1998 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Zustellung des Bescheides ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B gemäß § 8 FSG vorzulegen; gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer allfälligen Berufung die aufschiebende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §38;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs3;SMG 1997 §27 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/11/0175
Rechtssatz: Der Ausgang des Strafverfahrens wegen des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG 1997 wegen Besitzes von... mehr lesen...