Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 23. April 2007 wurde Folgendes gegenüber dem - im Jahr 1939 geborenen - Beschwerdeführer ausgesprochen: "Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl befristet Ihnen die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen B und F und gestattet Ihnen das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen bis zum 19. April 2010. Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl schränkt die Gültigkeit Ihrer Lenk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §32 Abs1;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §10 Abs3;FSG-GV 1997 §11 Abs1;FSG-GV 1997 §8 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ausführungen zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens betreffend Einschränkung der Lenkberechtigung und der Befugnis zum Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangen - und vom Beschwerdeführer offensichtlich in der Folge nicht bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bekämpftem - Bescheid vom 6. November 2003 hatte die belangte Behörde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klassen B, C, D, E und F durch zeitliche Befristung bis zum 16. Juli 2005 aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt. Mit dem mit 3. Februar 2005 datierten Bescheid sprach die Bundespolizeidirektion Wien aus, dass die dem B... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §10 Abs3;
Rechtssatz: Dass bei einer ärztlichen Untersuchung ein Blutdruck von 170/104 beim Bf gemessen wurde, vermag ohne Untersuchung der Umstände, die zu diesem Messergebnis führten, nicht von vornherein die Beurteilung des Facharztes für Innere Medizin, der Blutdruck des Bf sei gut eingestellt, zu widerlegen und lässt nicht ... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer besitzt nach der Aktenlage seit 1961 eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G. Mit Antrag vom 21. Dezember 1998 begehrte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Führerscheinduplikates wegen "C-laut FS-Gesetz" (gemeint offenbar § 40 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG). Bei der ärztlichen Untersuchung nach § 8 FSG über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen de... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §10 Abs3;
Rechtssatz: Ob einer Person, die unter Blutdruckanomalien leidet, eine Lenkberechtigung erteilt oder belassen werden kann, ist zufolge § 10 Abs 3 FSG GV 1997 nach den übrigen Ergebnissen der ärztlichen Untersuchung, den möglichen Komplikationen und der daraus gegebenenfalls für d... mehr lesen...