RS Vwgh 2000/3/14 99/11/0254

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1;
FSG 1997 §24 Abs4;
FSG 1997 §3 Abs1 Z3;
FSG 1997 §8 Abs3 Z2;
FSG-GV 1997 §10 Abs3;

Rechtssatz

Ob einer Person, die unter Blutdruckanomalien leidet, eine Lenkberechtigung erteilt oder belassen werden kann, ist zufolge § 10 Abs 3 FSG GV 1997 nach den übrigen Ergebnissen der ärztlichen Untersuchung, den möglichen Komplikationen und der daraus gegebenenfalls für die Sicherheit im Straßenverkehr erwachsenden Gefahr zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110254.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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