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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1;Rechtssatz
Ob einer Person, die unter Blutdruckanomalien leidet, eine Lenkberechtigung erteilt oder belassen werden kann, ist zufolge § 10 Abs 3 FSG GV 1997 nach den übrigen Ergebnissen der ärztlichen Untersuchung, den möglichen Komplikationen und der daraus gegebenenfalls für die Sicherheit im Straßenverkehr erwachsenden Gefahr zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110254.X01Im RIS seit
20.11.2000