IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adrese 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.11.2018, Zl ***, ***, betreffend Kostenvorschreibung für eine Ersatzvornahme, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revis... mehr lesen...