IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Wostri über die Beschwerde der Frau A. B., vertreten durch Rechtsanwältin, gegen den Bescheid des Erhebungs- und Vollstreckungsdienstes vom 05.10.2021, Zl. MA 06-.../2021, mit welchem eine Zwangsstrafe über sie verhängt wurde, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 25a Abs. 1 VwGG eine orden... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.01.2022 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §5AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: Nach § 18 Abs. 4 erster Satz AVG ist es erforderlich, die bescheiderlassende Behörde, den Magistrat der Stadt Wien, zu benennen. Soweit im
Kopf: des Bescheides die „Stadt Wien“ angeführt wird, ist klarzustellen, dass es sich hierbei lediglich über den Oberbegriff für Wien als ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Rotter über die Beschwerde des Herrn A. N. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 20.04.2017, Zl. T/66/VA/17, betreffend Verhängung einer Zwangsstrafe, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwa... mehr lesen...