IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Steinschnack über die Beschwerde der M G, x, x, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 5.9.2018, GZ: BHFRBa-2018-426928/6-Gat, betreffend Zwangsstrafe nach § 5 VVG und Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: I. Aus Anlass der Beschwerde wird die Vollstreckung der Zwangsstrafe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.06.2016 Norm: Art. 132 B-VG §56a GSpG §34 VwGVG §5 VVG
Rechtssatz: * Angesichts dessen, dass sich diesbezüglich weder in § 56a GSpG noch in § 34 Abs. 3 VwGVG eine entsprechende Regelung findet, ist davon auszugehen, dass der Lauf der in § 56a Abs. 6 GSpG normierten Höchstfrist von einem Jahr durch eine Aussetzung gemäß § 34 Abs. 3 VwGVG nicht unterbrochen wird; * Für d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seinen Richter Mag. Markus Kitzberger über die Beschwerde des Herrn K K, x, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 24. März 2015, GZ: UR01-23-2011, betreffend Verhängung einer Zwangsstrafe zu Recht e r k a n n t : 1. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision ... mehr lesen...