IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb XX.XX.XXXX, wohnhaft Adresse 1, **** Z, vom 29.10.2019 gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 25.09.2019, Zl *****, betreffend Antrag auf Aufhebung eines Rückstandsausweises, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.03.2018, Zl ****, betreffend einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung eines Straferkenntnisses und Einstellung der Exekution, den I. Beschluss: 1. Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich des Spruchpunktes 2.) des angefo... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag. Linda Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei BB GmbH, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 12.07.2016, Zl ****, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung als unzulässig zurückgewiesen wird. ... mehr lesen...