IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Drin Mair über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 29.10.2019, Zl *****, betreffend eine Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen (Lohnpfändung) in einer Angelegenheit nach der Straßenverkehrsordnung 1960 zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, dies mit der Maßgabe, dass die maßgeblichen Rechtsg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adrese 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.11.2018, Zl ***, ***, betreffend Kostenvorschreibung für eine Ersatzvornahme, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revis... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Voppichler-Thöni über die Beschwerde der AA GmbH, Adresse 1, Z, Y, vertreten durch RA Mag. BB, Adresse 2, X, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft W vom 24.04.2017, Zahl ****, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nac... mehr lesen...