IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerden des A, in ***, und des B, vertreten durch C, in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 22. März 2018, Zl. ***, betreffend die Anordnung einer Ersatzvornahme und über die Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme, zu Recht: 1. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durchMag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerden des A, in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 22. März 2018, Zl. ***, betreffend die Anordnung einer Ersatzvornahme und über die Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zul... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Einwendungen, die sich gegen den Titelbescheid richten, können im Vollstreckungsverfahren nicht mehr vorgebracht werden (VwGH 2013/05/0175). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verfahrensrecht; Vollstreckung; European C... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Eine für den Verpflichteten bestehende Unmöglichkeit der Leistung bewirkt nicht die Unzulässigkeit einer Vollstreckung durch Ersatzvornahme, weil diese Vollstreckungsform der Herstellung des bescheidmäßig aufgetragenen Zustandes im Wege des Verwaltungszwanges für alle Fälle... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Einem Verpflichteten wird die ursprünglich auf Grund eines behördlichen Auftrags bestehende Möglichkeit, die aufgetragene Leistung auf mehrere Arten zu realisieren, durch die zwangsweise Vollstreckung aus der Hand genommen, weil ihm als verpflichteter Partei ein Einfluss au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Kostenvorschreibung ist, dass die Ersatzvornahme im Titelbescheid ihre Deckung findet. Einwendungen gegen die Kostenvorschreibung kann der Verpflichtete nur unter dem Gesichtspunkt erheben, dass die vorgeschriebenen Kosten unverhältni... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Die Triftigkeit des Nichterscheinens zu einer Verhandlung muss überprüfbar sein (VwGH Ra 2018/08/0007). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verfahrensrecht; Vollstreckung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Eine für den Verpflichteten bestehende Unmöglichkeit der Leistung bewirkt nicht die Unzulässigkeit einer Vollstreckung durch Ersatzvornahme, weil diese Vollstreckungsform der Herstellung des bescheidmäßig aufgetragenen Zustandes im Wege des Verwaltungszwanges für alle Fälle... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Einem Verpflichteten wird die ursprünglich auf Grund eines behördlichen Auftrags bestehende Möglichkeit, die aufgetragene Leistung auf mehrere Arten zu realisieren, durch die zwangsweise Vollstreckung aus der Hand genommen, weil ihm als verpflichteter Partei ein Einfluss au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Kostenvorschreibung ist, dass die Ersatzvornahme im Titelbescheid ihre Deckung findet. Einwendungen gegen die Kostenvorschreibung kann der Verpflichtete nur unter dem Gesichtspunkt erheben, dass die vorgeschriebenen Kosten unverhältni... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: AVG 1991 §19 Abs3VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §45 Abs2VVG §2VVG §4 Abs1VVG §10
Rechtssatz: Die Triftigkeit des Nichterscheinens zu einer Verhandlung muss überprüfbar sein (VwGH Ra 2018/08/0007). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verfahrensrecht; Vollstreckung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...