Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt mit dem Standort Graz, Statteggerstraße 106, eine Tennisanlage. Im Jahre 1976 errichtete die klagende Partei konsenslos auf dieser Anlage eine Traglufthalle im Ausmaß von 36,6 x 65 m. Mit Bescheid des Magistrates Graz, Baupolizeiamt, vom 22.10.1976, A 10/3-KI-18.915/1976 wurde der klagenden Partei der Auftrag erteilt, die konsenslos errichteten Bauwerksteile binnen drei Wochen abzutragen bzw. den früheren Zustand wiederherzustellen... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd7AHG §1 FVVG 1950 §4VVG 1950 §10
Rechtssatz: Das Land haftet für den Schaden, der durch vorzeitige Demolierung eines Gebäudes im Wege der Ersatzvornahme an darin befindlichen Fahrnissen entstanden ist. Auch der Abbruchunternehmer ist dabei Organ des Rechtsträgers. Entscheidungstexte 1 Ob 8/78 Entscheidungstext OGH 13.09.1978 1 Ob 8/78 Veröff: SZ 51/126 = J... mehr lesen...