Begründung: Mit dem Beschluss vom 07.06.2022, GZ G314 2247374-1/8Z, verhängte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im oben angeführten Beschwerdeverfahren eine Mutwillensstrafe gegen die Erstbeschwerdeführerin (BF1). Der Beschluss wurde dieser am XXXX .2022 zugestellt. Mit dem Beschluss vom 07.06.2022, GZ G314 2247374-1/8Z, verhängte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im oben angeführten Beschwerdeverfahren eine Mutwillensstrafe gegen die Erstbeschwerdeführerin (BF1). Der Beschluss ... mehr lesen...