Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt setzt nach der Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts die unmittelbare Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch voraus (vgl ua VwGH 14.12.1993, 93/05/0191; VfSlg 11935/1988; VfSlg 10319/1985; VfSlg 9931/1984 und 9813/1983). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Abschiebung im § 36 FrG 1992, die als Ausübung unmittelba... mehr lesen...
Rechtssatz: Reist der Beschwerdeführer ohne gültiges Reisedokument illegal in das Bundesgebiet ein, so ist die Inschubhaftnahme nicht rechtswidrig. Der Hinweis auf das laufende Asylverfahren auf die ihm zukommende vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach § 7 des Asylgesetzes 1991 vermag eine Rechtswidrigkeit der Inschubhaftnahme bzw der noch andauernden Anhaltung nicht darzutun, da auch gegen Fremde mit einer Aufenthaltsberechtigung im Sinne des § 7 Abs 1 Asylgesetz 1991 die Schubhaft verhä... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Abschiebung stellt lediglich die Vollstreckung des dieser zugrundeliegenden Aufenthaltsverbotsbescheides dar und ist daher nicht gesondert mit Maßnahmenbeschwerde anfechtbar. Anderes würde nur gelten, wenn einer Beschwerde gegen den letztinstanzlichen negativen Asylbescheid vom Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird und diese eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz nach sich zieht, weil damit die Vollstreckbarkeit des Aufenthalt... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 4.9.1992, Zl. 92/18/0116. Rechtssatz: Da gemäß § 88 Abs. 2 FrG ursprünglich nach dem FrPG erlassene Schubhaftbescheide nunmehr als nach dem FrG erlassen gelten, ist die Schubhaftbeschwerde nach dem FrG (und nicht nach dem FrPG) zu beurteilen. Inschubhaftnahme unbedenklich, wenn der Beschwerdeführer einem rechtskräftigen Ausweisungsbescheid nicht aus eigenem Folge leistet. Ob der Beschwerdeführer nach dem Asylgesetz zum Aufenthalt in Österreich berechtigt i... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH v. 12.3.1992, G 346/91 ua.; VwGH v. 29.6.1992, Zl. 92/18/0054. Rechtssatz: Verurteilung wegen Betruges läßt die Prognose der belangten Behörde, die Schubhaft zur Verhinderung eines künftig strafbaren Verhaltens des Fremden zu verhängen, als begründet erscheinen. Im übrigen entspricht auch die Prognose, daß sich der Fremde im nunmehrigen Wissen um die Setzung fremdenpolizeilicher Maßnahmen (Abschiebung) gegen ihn diesen zu entziehen oder diese zumindest zu ers... mehr lesen...