Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet füllte die Beschwerdeführerin am 17.08.2023 die Datenerfassung für den Ausweis für Vertriebene aus. Im Zuge dessen legte die Beschwerdeführerin offenbar ihren ukrainischen Reisepass vor. Aufgrund der dortigen Angaben wurde der Beschwerdeführerin am 19.09.2023 ein Ausweis für Vertriebene ausgestellt. 2. Mit Schreiben ihrer Vertretung vom 06.12.2023 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet füllte die Beschwerdeführerin am 17.08.2023 die Datenerfassung für den Ausweis für Vertriebene aus. Im Zuge dessen legte die Beschwerdeführerin offenbar ihren ukrainischen Reisepass vor. Aufgrund der dortigen Angaben wurde der Beschwerdeführerin am 19.09.2023 ein Ausweis für Vertriebene ausgestellt. 2. Mit Schreiben ihrer Vertretung vom 06.12.2023 ... mehr lesen...