Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits zur Vorgängerbestimmung des § 33 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005, nämlich zu § 6 Z 3 AsylG 1997 id Stammfassung, ausgesprochen, dass bei einem von der Behörde als unglaubwürdig angenommenen Vorbringen noch nichts darüber ausgesagt wird, ob es ein solches Maß an Unglaubwürdigkeit erreicht, dass der Tatbestand des § 6 Z 3 AsylG 1997 id Stammfassung als erfüllt angesehen werden kann. Letzteres kann nur dann angenommen werden, wenn Umstän... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 1. Oktober 2008 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Bei ihrer Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab sie im Wesentlichen an, serbische Staatsangehörige, Angehörige der Volksgruppe der Roma und muslimischen Glaubens zu sein. Ihre letzte Wohnadresse im Herkunftsland sei in K. gewesen. Sie sei am 29. September 2008 gemeinsam mit ihren beiden E... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 § 38 Abs. 1 Z 5 AsylG Bezug. § 38 Abs. 1 Z 5 AsylG setzt voraus, dass das Vorbringen des Asylwerbers offensichtlich nicht den Tatsachen entspricht. Eine "schlichte" Unglaubwürdigkeit des Vorbringens kann daher die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung nach dieser Bestimmung nicht tragen. Der Asylgerichtshof verweist dazu auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum gleichlautenden § 6 Z 3 AsylG 1997 idF vor der AsylGNov. 2003, nach welcher die "schli... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste seinen Angaben zufolge am 24.1.2008 illegal nach Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei seiner Erstbefragung vor der Polizeiinspektion Traiskirchen am selben Tag gab er an, serbischer Staatsangehöriger zu sein, der albanischen Volksgruppe anzugehören, sich zum muslimischen Glauben zu bekennen und aus B. (Gemeinde P., Südserbien) zu stammen. Zu seinen ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 § 38 Abs. 1 Z 5 AsylG setzt voraus, dass das Vorbringen des Asylwerbers "zu einer Bedrohungssituation offensichtlich den Tatsachen nicht entspricht". Eine "schlichte" Unglaubwürdigkeit des Vorbringens kann daher die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung nach dieser Bestimmung nicht tragen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum gleichlautenden § 6 Z 3 Asylgesetz 1997 idF vor der Asylgesetznovelle 2003 (in der Folge: AsylG 1997) war die (bloß) ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: Der Berufungswerber (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) brachte vor, Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro (nunmehr Republik Serbien) und Angehöriger der Volksgruppe der Roma zu sein, den im Spruch: genannten Namen zu führen und am 00.00.2002 als Sohn der S.I. und des S.I. in Österreich geboren zu sein. Er stellte am 24.10.2003 durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin einen Antrag auf internationalen Schu... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer ist ein Staatsangehöriger der Republik Kosovo, gehört der albanischen Volksgruppe und moslemischen Glaubensgemeinschaft an und stammt aus der Gemeinde Peje. Er reiste gemäß seinen Angaben am 15. Mai 2004 in das Bundesgebiet ein und brachte am selben Tag einen Asylantrag ein. In seinem schriftlichen Asylantrag und bei seiner Einvernahme am 18. Mai 2004 gab er im Wesentlichen an, "wegen... mehr lesen...