Rechtssatz: Anders als der VfGH, welcher nach seiner ständigen Rechtsprechung die Abschiebung als bloße Maßnahme zur Vollstreckung vorausgegangener Bescheide qualifiziert hat und diese "Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt" (so ausdrücklich nunmehr § 40 FrG) in der Form einer bestimmten Maßnahme tatsächlicher Art, also um eine der Vollstreckung vorangegangener Bescheide dienende Maßnahme, nicht als selbständig bekämpfbare Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangs... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschwerdeführer mittellos, reicht die Unterstützung des Bruders des Beschwerdeführers für die finanzielle Absicherung nicht aus und ist der Beschwerdeführer nicht in der Lage die Republik Österreich, die Länder oder die Gemeinden und sonstige öffentliche Rechtsträger, insbesondere Krankenanstalten und Sozialversicherungsträger schad- und klaglos zu stellen und hat er nicht die Absicht sich polizeilich zu melden, ist die Annahme weiterhin gerechtfertigt, daß er sich dem... mehr lesen...