Der Beschwerdeführer, ein der kurdischen Volksgruppe zugehöriger Staatsangehöriger des Irak, stellte am 29. April 1999 einen Asylantrag. Zur Begründung: dieses Asylantrages brachte er bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 30. April und 18. Juni 1999 vor, er sei Mitglied der PUK und sei 1996 von irakischen Sicherheitsorganen festgenommen und in der Folge bis zum 17. Februar 1999 festgehalten und gefoltert worden. Aus diesem Grund sowie wegen weiterer (im Einzelnen geschilderter ... mehr lesen...
Index: E3R E1910300040/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32000R2725 Eurodac impl;AsylG 1997 §35 idF 2002/I/126 impl;AsylG 1997 §36 Abs5 idF 2002/I/126 impl;AVG §69 Abs1 Z1;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Dem Bundesasylamt konnte - jedenfalls für den Zeitpunkt seiner ersten Entscheidung über den betreffenden Asylantrag (Bescheid vom 27. Oktober 1999) - nicht zugemutet werden, ohne besonderen Anhal... mehr lesen...