Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005;NAG 2005 §1 Abs2 Z1;NAG 2005 §21 Abs1;NAG 2005 §21 Abs2 Z2;NAG 2005;
Rechtssatz: Im NAG 2005 drückt sich die strikte Abgrenzung zum Asylgesetz darin aus, dass es für Personen, die nach dem Asylgesetz zum Aufenthalt berechtigt sind, schlichtweg nicht gilt (§ 1 Abs. 2 Z 1) und es für Asylwerber nicht möglich ist, einen Aufenthaltstitel nach dem NAG 2005 zu erhalte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein damals dreizehnjähriger Staatsangehöriger der Türkei, gelangte am 22. März 1995 ohne Begleitung seines gesetzlichen Vertreters in das Bundesgebiet. Am 29. März 1995 ging beim Bundesasylamt ein mit 28. März 1995 datierter Schriftsatz des Rechtsanwaltes Dr. Herbert P. ein, worin dieser sich darauf berief, vom Vater des Beschwerdeführers zu dessen Vertretung bevollmächtigt zu sein, und namens des Beschwerdeführers Asyl beantragte. In dem Antrag wurde vorgeb... mehr lesen...