Der Beschwerdeführer, ein damals dreizehnjähriger Staatsangehöriger der Türkei, gelangte am 22. März 1995 ohne Begleitung seines gesetzlichen Vertreters in das Bundesgebiet. Am 29. März 1995 ging beim Bundesasylamt ein mit 28. März 1995 datierter Schriftsatz des Rechtsanwaltes Dr. Herbert P. ein, worin dieser sich darauf berief, vom Vater des Beschwerdeführers zu dessen Vertretung bevollmächtigt zu sein, und namens des Beschwerdeführers Asyl beantragte. In dem Antrag wurde vorgeb... mehr lesen...