E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: Der nunmehrige Beschwerdeführer brachte am 03.08.2002 einen Antrag auf Asylerstreckung ein. Im Zuge der Einvernahme am 14.03.2003 konkretisierte der Vater des Beschwerdeführers als dessen gesetzlicher Vertreter, dass sich der Asylerstreckungsantrag des Beschwerdeführers auf den Asylantrag seines Vaters, D.O., gem. §§ 10, 11 AsylG i.d.F. vor der AsylG-Novelle 2003 bezieht. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 14.07.2003, FZ. 0... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Dem Asylgerichtshof ist es deshalb in Anbetracht dieser Umstände verwehrt dem Antrag des Beschwerdeführers zu folgen und eine Entscheidung über einen erst im Stadium des Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahrens auf eine andere Person umgedeuteten Asylerstreckungsantrag zu treffen, weil durch den Verlust einer Instanz das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wäre, zumal dieses Recht von der Judikatur als Recht auf Wahrung des Instanzenzuges interpretiert wird (... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige und Angehörige der kurdischen Volksgruppe reiste legal unter Verwendung ihres Reisepasses inklusive Schengenvisum ausgestellt von der österreichischen Botschaft Ankara (Geltungsdauer15.06.2003-15.09.2003) am 15.06.2003 am Flughafen Wien Schwechat in Begleitung ihrer Kinder D.G. (AZ. 239.887) und D.R. (AZ. 239.886) in das österreichische Bundesgebiet ein u... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Es gelingt der Beschwerdeführerin mit ihrem unsubstantiierten und spekulativen Vorbringen in der Beschwerdeschrift nicht, eine ausreichende Gefährdung ihrer Person aufzuzeigen. So ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ein bloßes - nicht näher substantiiertes - Behaupten bzw. Bestreiten von Umständen in einer Berufungsschrift von vornherein nicht geeignet, der Beweiswürdigung konkret und substantiiert entgegenzutreten und dadurch eine ergänzende Er... mehr lesen...