Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige aus Armenien, stellte am 30.03.2007 bei einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einen Antrag auf internationalen Schutz. Nach ihren Ausreisegründen befragt brachte sie vor, dass ein Verbleib in ihrem Heimatland wegen ihres geschiedenen Mannes lebensgefährlich sei. Weil ihr Asylantrag in Deutschland negativ entschieden worden sei, sei sie 2004 von Deutschland nach Frankreich gereist, wo sie sich bis 18.12.200... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Zunächst ist im Zusammenhang mit der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft der Beschwerdeführerin auf einschlägige Beschlüsse des Exekutiv-Komitees für das Programm des UNHCR zu verweisen, insbesondere auf den Beschluss Nr. 64 (XLI) aus 1990 über Flüchtlingsfrauen und internationalen Rechtsschutz, gemäß dessen lit. a Abschnitt iii die Staaten aufgefordert werden, wo immer dies notwendig ist, ausgebildete weibliche Anhörer in den Verfahren zur Feststellung des Flücht... mehr lesen...