Rechtssatz: Handelt es sich beim Beschwerdeführer um einen Asylwerber, mit vorläufiger Aufenthaltsberechtigung nach § 19 Asylgesetz, so finden auf ihn trotzdem die Bestimmungen über die Schubhaft zur Sicherung der (bevorstehenden und möglichen) Abschiebung Anwendung (so auch VwGH 23.3.1999, 98/02/0309 und VwGH 14.9.2001, 2000/02/0319). Die Voraussetzungen des § 61 FrG liegen dann nicht vor, wenn der Beschwerdeführer vor seiner Inhaftierung sich ca. vier Jahre lang dem Strafvollzug entzogen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 29.11.2001 wurde der Berufungswerber (Bw), ein indischer Staatsbürger, schuldig erkannt, er habe sich als pass- und sichtvermerkspflichtiger Fremder (§ 1 Abs 1 Fremdengesetz) von 21.6.2001 bis 19.7.2001 in Wien, A-gasse, ohne aufgrund eines Einreisetitels, eines Aufenthaltstitels, einer Verordnung für Vertriebene (§ 29 Fremdengesetz) oder einer Aufenthaltsbewilligung nach dem Asylgesetz 1997 zum Aufenthalt ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem Fremden ab 3.5.2001 bis zum ungenützten Verstreichen der Berufungsfrist gegen den abweisenden erstinstanzlichen Bescheid gemäß § 19 AsylG 1997 ein asylrechtliches vorläufiges Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zugekommen, so lebt wie der Verwaltungsgerichtshof zB in seinem Erkenntnis vom 7.4.2000, Zl 98/21/0034 ausgesprochen hat, ein derartiges Aufenthaltsrecht wieder auf, wenn einer Beschwerde gegen den negativen (letztinstanzlichen) Asylbescheid an die Gerichtshöfe des ... mehr lesen...