Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §14 Abs4;AsylG 1991 §17 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §60;
Rechtssatz: Liegen keine stichhaltigen
Gründe: vor, aus denen die Glaubwürdigkeit des Asylwerbers in Zweifel gezogen werden kann, ist die belangte Behörde verpflichtet sich mit seinem Vorbringen auseinanderzusetzen. Mit Ausführungen über die allgemeine Situation im He... mehr lesen...