Entscheidungsgründe: I. 1. Die Erstbeschwerdeführerin, eine ukrainische Staatsangehörige, ist die Ehegattin, die Zweit- und Drittbeschwerdeführerinnen sind die Töchter eines afghanischen Staatsangehörigen, dem mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 15. März 2001 in Österreich Asyl gewährt wurde. Mit dem bei der Österreichischen Botschaft in Kiew eingebrachten Antrag vom 13. November 2001 begehrten die Beschwerdeführerinnen die Erstreckung des ihrem Ehegatten bzw.... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidEMRK Art8AsylG 1997 §2AsylG 1997 §10, §11AsylG 1997 §16BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1FremdenG 1997 §93
Leitsatz: Bescheidqualität eines Schreibens der Österreichischen Botschaft in
Kiew betreffend Nichterteilung von Einreisevisa wegen
Unwahrscheinlichkeit einer Asylgewährung; Verletzung im Recht auf
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