Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. Mai 1992 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Somalias, der am 26. Dezember 1990 in das Bundesgebiet eingereist ist, nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde, über ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §14 Abs1 Z2;AsylG 1991 §14 Abs2;AVG §45 Abs2;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Für die Glaubhaftmachung der
Gründe: für eine gesetzmäßige Feststellung der Flüchtlingseigenschaft iSd FlKonv über die Rechtstellung der Flüchtlinge reicht im Gegensatz zu einer Beweisführung der Nachweis der Wahrscheinlichk... mehr lesen...