1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte nach seiner illegalen Einreise in das Bundesgebiet am 19. März 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 12. März 2018 vollumfänglich abgewiesen wurde; unter einem sprach das BFA aus, dass dem Revisionswerber ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt werde, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte gemäß § 52 Abs. 9... mehr lesen...
Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §13 Abs2AsylG 2005 §13 Abs3FrPolG 2005 §76 Abs2 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2020/21/0004 E 17. April 2020 RS 1 Stammrechtssatz Der Fremde war bis zuletzt Asylwerber und genoss ungeachtet dessen, dass er angesichts der strafrechtlichen Verurteilungen sein asylrechtliches Aufenthaltsrecht nach § 13 Abs. 2 AsylG 2005 verloren hatte, gemäß ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist afghanischer Staatsangehöriger. Nach seiner Einreise nach Österreich stellte er am 11. Juli 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz, den das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Bescheid vom 9. Juni 2017 vollinhaltlich abwies; unter einem sprach das BFA aus, dass dem Revisionswerber ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt werde, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass seine Abs... mehr lesen...
Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §13 Abs2AsylG 2005 §13 Abs3FrPolG 2005 §76 Abs2 Z1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2019/21/0017 E 05.05.2020
Rechtssatz: Der Fremde war bis zuletzt Asylwerber und genoss ungeachtet dessen, dass er angesichts der strafrechtlichen Verurteilungen sein asylrechtliches Aufenthaltsrecht nach § 13 Abs. 2 AsylG 2005 verloren hatt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...