Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin die Bewilligung zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten für im Einzelnen angeführte Standorte. In dem ausdrücklich als Spruch: bezeichneten Abschnitt des Bescheides wurde im vorletzten Satz eine Landesverwaltungsabgabe vorgeschrieben. Der letzte Satz des Bescheidspruches lautet wörtlich: Überdies ist für die erteilte Bewilligung (Sammelbewilligung) gemäß § 14 TP 2 des Gebührengesetzes 1957 idgF eine Ste... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof30/02 Finanzausgleich32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4;FAG 2001 §8 Z3;GebG 1957 §13 Abs4;GebG 1957 §3 Abs2 Z1;GebG 1957 §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nach § 8 Z 3 Finanzausgleichsgesetz 2001, BGBl I Nr. 3/2001, zählen die Stempel- und Rechtsgebühren mit Ausnahme der Gebühren von Wetten anlässl... mehr lesen...