Entscheidungen zu § 18 Abs. 4 GebG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 93/16/0014

In einer vor dem Bezirksgericht H. zu 5 C 1861/90 am 15. Juni 1990 aufgenommenen Niederschrift schlossen die als klagende Partei bezeichnete C. GmbH und die beschwerdeführende L. S.p.A. - in der Niederschrift als beklagte Partei bezeichnet - folgende Vereinbarung ab: "1. C. Gesellschaft m.b.H. ist Alleingesellschafterin der M. Gesellschaft m.b.H. ... Ihr Geschäftsanteil entspricht einer zur Gänze eingezahlten Stammeinlage von S 50,000.000,-- (Schilling fünfzig Millionen). 2. C... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/16/0014

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §18 Abs4;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wurde nach dem vor dem Bezirksgericht aufgenommenen Protokoll ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft - nämlich die Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH - abgeschlossen, so stellt dieses Protokoll dabei im Sinne des § 18 Abs 4 GebG die Rechtsurkunde dar, sodaß der gebü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

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