Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.06.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.03.2019, L502 2188349-2/7E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendete Maßnahmen gegen den unbescholtenen RW vollzogen werden können. Der V... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schriftsatz vom 29.06.2018 brachte der Verein "Montessori-Initiative Wieden" eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.05.2018, GZ: W129 2166997-1/4E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber Insbesondere aus: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG kann einer Revision aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung alle... mehr lesen...