Mit Bescheid vom 4. November 1992 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Zusammenlegungsplan für die Zusammenlegung H. Dagegen berief der Beschwerdeführer mit der Begründung: , im Zusammenlegungsplan sei eine im Jahre 1951 von der Gemeinde H eingeräumte Dienstbarkeit nicht eingetragen. Er beantrage die Eintragung dieser Dienstbarkeit laut beiliegender Vereinbarung mit dem seinerzeitigen Gemeindevorstand. Im Verfahren vor der belangten Beh... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs1;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §26 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 nennt nicht den Zeitpunkt, zu dem das in dieser Bestimmung vorgesehene Erlöschen von Grunddienstbarkeiten eintritt. Aus der Stellung dieser Bestimmung im System des Tir FlVfLG 1978 folgt aber,... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §6 Abs1 impl;FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0130 E 23. Mai 1989 RS 4 Stammrechtssatz Aus § 24 Abs 1 OÖ FlVfLG kann eine Tendenz des Gesetzes in der Richtung abgelesen werden, die Belastung von Fremdgrund mit Grunddienstbarkeiten und Reallasten nach Möglichkeit a... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §6 Abs1 impl;FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 24 Abs 1 OÖ FlVfLG kann eine Tendenz des Gesetzes in der Richtung abgelesen werden, die Belastung von Fremdgrund mit Grunddienstbarkeiten und Reallasten nach Möglichkeit abzubauen. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...