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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
§ 26 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 nennt nicht den Zeitpunkt, zu dem das in dieser Bestimmung vorgesehene Erlöschen von Grunddienstbarkeiten eintritt. Aus der Stellung dieser Bestimmung im System des Tir FlVfLG 1978 folgt aber, daß dieses Erlöschen mit der Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes verbunden ist (Hinweis E 16.6.1975 306/75, E 5.12.1989, 89/07/0072). Wird eine Grunddienstbarkeit im Zusammenlegungsplan nicht ausdrücklich aufrechterhalten, so erlischt sie kraft Gesetzes mit der Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070124.X01Im RIS seit
20.11.2000