Begründung: Mit Kaufvertrag vom 11. 11. 1998 einigten sich der Verkäufer Thomas B***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 GB***** und die Antragstellerin als Käuferin und Eigentümerin der Liegenschaft EZ 20 GB***** über die Veräußerung der bisher Thomas B***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 an den Grundstücken Nr 74 und 323 der EZ 73, die im Alleineigentum der Gemeinde R***** steht, zustehenden Holz- und Streunutzungsrechte. Es wurde vereinbart, daß die Antragstellerin... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §47 Abs2Tir FLG §25 Abs1Tir FLG 1978 §84 Abs1Tir FLG §84 Abs2GBG §94 A
Rechtssatz: Das Eintragungshindernis einer fehlenden Rechtskraftbestätigung hätte in einem nur auf Urkunden angewiesenen Verfahren an sich zur Wiederherstellung des ursprünglichen Grundbuchsstandes zu führen. Im besonderen Verfahren zur Herstellung der Grundbuchsordnung nach agrarischen Operationen, das auf Anregung der Agrarbehörde von Amts wegen durchzuführen ... mehr lesen...