Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zu den Zlen. 91/07/0073, 91/07/0074 und 93/07/0098 Verfahren über Beschwerden anhängig, welchen folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Mit den beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen beiden Bescheiden des Landesagrarsenats beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 18. April 1991 und dem Erkenntnis des Obersten Agrarsenates beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 7. Oktober 1992 wurden Beschwerden gegen... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art12 Abs1FlVfGG 1951 §4 Abs7Tir FlVLG 1978 §15 Abs1
Leitsatz: Keine Grundsatzgesetzwidrigkeit einer ausführungsgesetzlichen
Bestimmung über die Neubewertung von Abfindungsgrundstücken im Zuge
eines Flurverfassungsverfahrens lediglich bis zur Übernahme der
Grundstücke nicht jedoch danach; grundsatzgesetzliches Gebot der
Berücksichtigung von Bodenwert... mehr lesen...