Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor und Rechtsanwaltsanwärter in Innsbruck. Im Zuge des Verfahrens zur Entscheidung über seine Anträge auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von Prüfungsfächern stellte er mit Schreiben vom 3. Jänner 1991 den Antrag, "die Bestätigung des Dr. G. G. ... mit der Praxisbestätigung des Kammerausschusses im gleichen Umfang zu versehen". Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Abteilun... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2RAO §26 Abs5RAO §30 Abs4RAO §5a Abs2 Z3AVG §63 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch die Zurückweisung einer Berufung gegen die Abweisung
eines Antrags eines Rechtsanwaltsanwärters auf Zulassung zur
Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von Prüfungsfächern als
verspätet; Unzulässigkeit einer solchen Berufung gegen die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor und Rechtsanwaltsanwärter in Innsbruck. Im Zuge des Verfahrens zur Entscheidung über seine Anträge auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von Prüfungsfächern stellte er mit Schreiben vom 3. Jänner 1991 den Antrag, "die Bestätigung des Dr. G. G. ... mit der Praxisbestätigung des Kammerausschusses im gleichen Umfang zu versehen". Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Abteilun... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2RAO §26 Abs5RAO §30 Abs4RAO §5a Abs2 Z3AVG §63 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch die Zurückweisung einer Berufung gegen die Abweisung
eines Antrags eines Rechtsanwaltsanwärters auf Zulassung zur
Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von Prüfungsfächern als
verspätet; Unzulässigkeit einer solchen Berufung gegen die ... mehr lesen...