Entscheidungen zu § 47 RAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/10/19 98/10/0328

Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte am 10. Oktober 1997 bei der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich die Rückerstattung eines Betrages in Höhe von S 599.706,00. Begründet wurde dieses Begehren damit, daß der Beschwerdeführer, der am 27. Oktober 1976 in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1998

RS Vwgh 1998/10/19 98/10/0328

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte
Norm: ABGB §1435;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47;
Rechtssatz: Für ein Begehren bezüglich "Honorare für Verfahrenshilfeleistungen" findet sich im gesatzten Recht (auch in § 1435 ABGB) keine Grundlage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998100328.X02 Im RIS seit 04.02.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1998

RS Vwgh 1988/3/31 87/14/0165

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHR §17;AHR §8 Abs1;RAO 1868 §47;RAT §16;RAT §23 Abs2;RAT TP3;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Auslagen für die Kopien der Schriftsätze (hier: Beschwerde und Beschwerdeergänzung) sind keine Barauslagen des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwaltes iSd § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO. Der Aufwand für sie ist durch das ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1988

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