Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1945 §45 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Der Verfahrenshilfe genießenden Partei fehlt die Legitimation zur Beschwerde gegen den Bescheid des Ausschusses der RAK, mit dem die Enthebung des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe über dessen Antrag gem § 45 Abs 4 RAO erfolgt. Die Beschwerde ist unzulässig. Schlagworte ... mehr lesen...