Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von 20 Monaten, gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;RAO 1868 §28 Abs1 lith;RAO 1868 §34 Abs3;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 91/05/0079 3 Stammrechtssatz Bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zu dem vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer bestellten "mittlerweiligen Stellvertreter", hat dieser keine Vollmacht zur Empfangnahme von Schr... mehr lesen...