Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Norm: RAO §31
Rechtssatz: Gegen eine Entscheidung des Ausschusses über einen gemäß § 31 RAO gestellten Antrag ist in der RAO ein Rechtsmittel nicht vorgesehen, weil dieser Fall nicht zu jenen Fällen zählt, in denen die RAO eine Berufung gegen eine Ausschuß-Entscheidung zuläßt; die Aufzählung dieser Fälle ist aber eine Taxative. Entscheidungstexte Bkv 2/91 Entscheidungstext OGH 10.06... mehr lesen...
Norm: RAO §2RAO §31
Rechtssatz: Bei Versagung einer Bestätigung über die gemäß § 2 RAO vorgeschriebene erforderliche praktische Verwendung ist sowohl der Rechtsanwalt als auch der bei ihm beschäftigte Rechtsanwaltsanwärter aktiv legitimiert, einen Feststellungsbescheid des Ausschusses zu erwirken und gegen eine abweisende Entscheidung Rechtsmittel zu erheben. Die Ausstellung einer Legitimationsurkunde kann aber ausschließlich über Einschreiten ... mehr lesen...