RS OGH 1991/6/10 Bkv2/91

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Norm

RAO §31

Rechtssatz

Gegen eine Entscheidung des Ausschusses über einen gemäß § 31 RAO gestellten Antrag ist in der RAO ein Rechtsmittel nicht vorgesehen, weil dieser Fall nicht zu jenen Fällen zählt, in denen die RAO eine Berufung gegen eine Ausschuß-Entscheidung zuläßt; die Aufzählung dieser Fälle ist aber eine Taxative.

Entscheidungstexte

  • Bkv 2/91
    Entscheidungstext OGH 10.06.1991 Bkv 2/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0072273

Dokumentnummer

JJR_19910610_OGH0002_000BKV00002_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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