Norm: RAO §28 Abs2
Rechtssatz: Nach § 28 Abs 2 RAO obliegen dem Ausschuss alle Aufgaben, die nicht durch Gesetz einem anderen Organ zugewiesen sind. Die Stellung eines Insolvenzantrags wird vom Gesetz keinem anderen Organ zugewiesen. Entscheidungstexte 8 Ob 127/21s Entscheidungstext OGH 29.11.2021 8 Ob 127/21s European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 CRAO §28 Abs2 lith
Rechtssatz: Gänzliche Weitergabe von Kanzleiräumen eines verstorbenen Rechtsanwaltes liegt nicht vor, solange die Abwicklung der aus der Zeit des verstorbenen Anwaltes stammenden Causen durch den bestellten mittlerweiligen Stellvertreter eine regelmäßige anwaltliche Tätigkeit in den Kanzleiräumen erfordert. Entscheidungstexte 8 Ob 16/72 Entsche... mehr lesen...