Norm
MG §19 Abs2 Z10 CRechtssatz
Gänzliche Weitergabe von Kanzleiräumen eines verstorbenen Rechtsanwaltes liegt nicht vor, solange die Abwicklung der aus der Zeit des verstorbenen Anwaltes stammenden Causen durch den bestellten mittlerweiligen Stellvertreter eine regelmäßige anwaltliche Tätigkeit in den Kanzleiräumen erfordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0068379Dokumentnummer
JJR_19720215_OGH0002_0080OB00016_7200000_002