Die klagende Partei verlangt, den Beklagten zur Zahlung von 20.000 S zu verurteilen, weil er diesen von einem Prozeßgegner bezahlten Betrag als Vertreter des Gemeinschuldners erhalten habe. Der Beklagte beantragt Abweisung des Klagebegehrens, weil ihm ein Pfandrecht gemäß § 19 RAO. zustehe. Ohne daß die zeitliche Reihenfolge der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens gegen Josef K. und der Zahlungseingänge deutlich würde, stellte das Erstgericht fest, daß 20.000 S beim Beklagten auf Gru... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs1RAO §19
Rechtssatz: Nach Ausgleichseröffnung kann ein anwaltliches Zurückbehaltungsrecht bzw Pfandrecht an den seither eingegangenen Barschaften des Ausgleichsschuldners nicht mehr entstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 121/57 Entscheidungstext OGH 02.05.1957 1 Ob 121/57 Veröff: SZ 30/27 = EvBl 1957/305 S 469 = JBl 1957,649 ... mehr lesen...
Norm: RAO §19
Rechtssatz: Hat der Anwalt nicht ordnungsgemäß bei Gericht erlegt, muss er die gesamten Barerläge herausgeben, ohne dass er dieser Herausgabeverpflichtung seinen Kostenanspruch entgegensetzen könnte. Entscheidungstexte 3 Ob 140/55 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 140/55 Bkd 19/87 Entscheidungstext OGH 06.07.1987 Bkd 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014RAO §19
Rechtssatz: Wenn nicht eine Pauschalentlohnung verabredet wurde, hat der Rechtsanwalt seinem Klienten den Honoraranspruch in ziffernmäßig überprüfbarer Weise mitzuteilen, sodass eine rechnerische Nachprüfung möglich ist. Es kann dem Klienten nicht zugemutet werden, die Berechnung des Verdienstes des Anwaltes nach dem Tarif selbst vorzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 65... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat die beklagte Partei den Kläger vom Juni bis November 1947 rechtsfreundlich in einer Wechselsache wegen 80.000 S vertreten. Von der damaligen Gegnerin des Klägers wurde ein Betrag von 15.000 S im November 1947 beim Beklagten erlegt, wovon ein Betrag von 2000 S von diesem zurückbehalten worden ist. Für die Vertretung des Klägers durch den Beklagten wurde ein Pauschalhonorar nicht vereinbart, der Kläger hat bei der Vollmachtserteilung dem Bekl... mehr lesen...
Norm: RAO §19
Rechtssatz: Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Ein Zurückbehaltungsrecht nach dem § 19 RAO besteht nicht bezüglich der Gelder, die von der Partei dem Rechtsanwalt mit einer Zweckbestimmung übergeben wurden und dadurch in der Hand des Anwaltes blieben, daß dieser Zweck nicht erreicht werden konnte. Entscheidungstexte Ds 39/36 Entscheidungstext OGH 04.12.1936 Ds 39/3... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §19
Rechtssatz: Der zum Masseverwalter bestellte Rechtsanwalt hat wegen seiner Ansprüche gegen die Masse kein Rückbehaltungsrecht im Sinne des § 19 RAO. Entscheidungstexte Ds 54/32 Entscheidungstext OGH 07.07.1932 Ds 54/32 Veröff: SSt XII/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS00... mehr lesen...