IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Findeis über die Beschwerde der Frau L. B. vom 12.2.2017 gegen den Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien, Abteilung III, vom 31.1.2017, Zahl Vz 1645/2016, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig. B E G R Ü N D U N G Mit Bescheid des... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Schopf über die Beschwerde der Frau Dr. LL.M. (LSE) B. O., Wien, R., gegen den Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien, vom 17.01.2017, Zahl: Vs 2822/2014 betreffend den Antrag vom 04.02.2015 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig. Entscheidungsgründe: Folgender... mehr lesen...