Norm: ABGB §243 Abs2RAO §10b
Rechtssatz: Auch wenn für in die Liste nach § 10b RAO eingetragene Rechtsanwälte keine strikte Obergrenze für übernommene Erwachsenenvertretungen (und Vorsorgevollmachten) nominiert ist, ist zum Wohl des Betroffenen auch bei Bestellung eines beosnders qulifizierten Rechtsanwalts iSd § 10b RAO bei konkreter Behauptungslage zu prüfen, ob iSd § 10b RAO ausreichende Betreuungsmöglichkeiten des Betroffenen gegeben sind. ... mehr lesen...
Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...