Mit dem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 14. Juni 2003 machte der Zweitbeschwerdeführer u.a. geltend, ihm stehe das Recht zu, Schreiben an Rechtsbeistände (Rechtsanwälte) in einem verschlossenen Umschlag zur Absendung zu geben und Schreiben von Rechtsbeiständen (Rechtsanwälten etc.) in einem verschlossenen Umschlag zu erhalten. Briefe von Rechtsbeiständen dürften nur in Gegenwart des Strafgefangenen und nur aus Anlass der in § 90b Abs. 3 Z. 1 und Z. 2 StVG genannten G... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug27/01 Rechtsanwälte
Norm: EuRAG 2000 §1;RAO 1945 §1;RAO 1945 §5;StVG §90b Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0032
Rechtssatz: Unter den Begriff der "Rechtsanwälte" gemäß § 90b Abs. 5 StVG sind jedenfalls die in die Liste der Rechtsanwälte gemäß § 1 i.V.m. § 5 RAO 1945 eingetragenen und zur Ausübung der Rechtsanwa... mehr lesen...
Am 25. März 1991 richtete der Beschwerdeführer an den Ausschuß der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer den Antrag, es möge bescheidmäßig festgestellt werden, daß die vom Beschwerdeführer beabsichtigte Tätigkeit als Dienstnehmer der Rechtsanwälte Dres. M., G. und K. in Liechtenstein mit der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte vereinbar sei und das Dienstverhältnis zu diesen Rechtsanwälten als Gegenstand keine Tätigkeiten umfasse, die zu den befugten Aufgaben eines österreichischen R... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;RAO 1868 §1;
Rechtssatz: Bei der den Gegenstand des Feststellungsantrages bildenden Frage, ob zu den Pflichten aus einem Dienstvertrag Tätigkeiten zählen, die zu den befugten Aufgaben eines österreichischen Rechtsanwaltes zählen, handelt es sich weder um ein "Recht" noch um ein "Rechtsverhältnis", das Gegenstand einer bescheidmäßigen Feststellung s... mehr lesen...