Mit Bescheid vom 5. August 1997 verfügte der Landeshauptmann von Kärnten gemäß § 115 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Entziehung der der mitbeteiligten Partei mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. Jänner 1988 erteilten Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D, E, F und G für einen näher bestimmten Standort in S. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der von der mitbet... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §63b Abs3;KDV 1967 §64b Abs7;KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §115 Abs2 lita;
Rechtssatz: Zahlreiche erhebliche, insbesondere regelmäßig gesetzte Verstöße gegen die Vorschriften des KFG und der KDV über die Führung von Fahrschulen, insbesondere über die Ausbildung von Fahrschülern, können die Vertrauenswürdigkeit des Fahrschulinhabers erschüttern und - als letzte rechtli... mehr lesen...