Norm: JN §1 CVaVerG §1VerG §4VerG §7VerG §9VerG §11
Rechtssatz: Vereinsmitglieder können ihr - anzuerkennendes - Interesse auf eine ordentliche Vereinsadministration, zu der die Verwendung des satzungsgemäßen Vereinsamens ebenso gehört wie die statutengemäße personelle Zusammensetzung der Führung des Vereines und die Verwaltung des Vereinsvermögens nicht bei den Gerichten verfolgen. Abhilfe gegen Interessenverletzungen der beschriebenen Art ist... mehr lesen...
Norm: VerG 1951 §9
Rechtssatz: Zur Tragweite einer Bescheinigung der Vereinsbehörde über den Bestand eines Vereines nach § 9 VerG. Entscheidungstexte 6 Ob 427/60 Entscheidungstext OGH 18.01.1961 6 Ob 427/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0079712 Dokumentnummer JJR_19610118_OGH... mehr lesen...