Norm: 3.RStAG BGBl 1954/23 §3VerG §27 Abs2
Rechtssatz: Dem Liquidator stehen alle den Vereinsorganen zukommenden Rechte zu, somit auch die Berechtigung zur Erhebung von Rückstellungsansprüchen für den aufgelösten Verein - soweit nicht die Bestimmungen des ersten, zweiten und dritten RStAG dem entgegenstehen. Entscheidungstexte Rkv 28/55 Entscheidungstext OGH 12.03.1955 Rkv 28/55 ... mehr lesen...