Rechtssatz
Dem Liquidator stehen alle den Vereinsorganen zukommenden Rechte zu, somit auch die Berechtigung zur Erhebung von Rückstellungsansprüchen für den aufgelösten Verein - soweit nicht die Bestimmungen des ersten, zweiten und dritten RStAG dem entgegenstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0079917Dokumentnummer
JJR_19550312_OGH0002_000RKV00028_5500000_001