Entscheidungen zu § 13 VerG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2004/1/20 2003/01/0611

Der zitierte Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems, der an Herrn F.-J. B. adressiert ist, führt als Betreff: "Verein 'R' mit dem Sitz in J; Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit" an und hat folgenden
Spruch: "Im Hinblick auf Ihre Vereinsanzeige vom 17.09.2003 werden Sie nach dem Inhalt des vorgelegten Statuts gemäß § 13 Abs. 2 des Vereinsgesetzes 2002 zur Aufnahme der Vereinstätigkeit eingeladen." Eine
Begründung: - so heißt es im Bescheid weiter - entfalle im Hinbli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.01.2004

RS Vwgh 2004/1/20 2003/01/0611

Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;VereinsG 1951 §7 Abs1;VerG 2002 §12;VerG 2002 §13;VerG 2002 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Gesetzesmaterialien zu § 13 VerG 2002 bringen klar zum Ausdruck, dass die im E 25.10.1951, Zl. 1441/48, VwSlg. 2287 A/1951, angestellten Erwägungen, soweit sie nicht ohnehin durch § 13 Abs. 2 letzter Satz VerG 2002 positiviert worden sind, weiterhin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.2004

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