Norm: VerG §4 Abs2 litgVerG 2002 §5 Abs1VerG 2002 §5 Abs3VerG 2002 §6 Abs1VerG §12
Rechtssatz: Die Frage, ob bzw inwieweit sich Mitglieder des Vorstandes in Vorstandssitzungen vertreten lassen können, ist weder im VerG1951 noch im VerG2002 ausdrücklich geregelt. Eine Bevollmächtigung vorstandsfremder Personen ist jedenfalls nicht zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 79/06w Entscheidungs... mehr lesen...