Norm
VerG §4 Abs2 litgRechtssatz
Die Frage, ob bzw inwieweit sich Mitglieder des Vorstandes in Vorstandssitzungen vertreten lassen können, ist weder im VerG1951 noch im VerG2002 ausdrücklich geregelt. Eine Bevollmächtigung vorstandsfremder Personen ist jedenfalls nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120836Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008