RS OGH 2006/4/6 6Ob79/06w

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Veröffentlicht am 06.04.2006
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Norm

VerG §4 Abs2 litg
VerG 2002 §5 Abs1
VerG 2002 §5 Abs3
VerG 2002 §6 Abs1
VerG §12

Rechtssatz

Die Frage, ob bzw inwieweit sich Mitglieder des Vorstandes in Vorstandssitzungen vertreten lassen können, ist weder im VerG1951 noch im VerG2002 ausdrücklich geregelt. Eine Bevollmächtigung vorstandsfremder Personen ist jedenfalls nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120836

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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